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Die Schweizer machen es uns mal wieder vor und die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) beweist Weitblick: „Der Handel mit Bitcoins ist effektiv mehrwertsteuerbefreit. Wird eine (steuerbare) Leistung unter Verwendung von Bitcoin bezahlt, gilt die virtuelle Währung als Entgelt.“ Damit wird die rechtliche Situation rund um das Cryptogeld zumindest in der Schweiz klarer, wie die schweizerische Handelszeitung berichtet. Die digitale Währung wird in der Schweiz wie normales Geld in inländischer oder ausländischer Währung behandelt, bei Kauf oder Verkauf von Bitcoins fallen deshalb keine Steuern an. Nach Funktion und Struktur ist sind Cryptowährungen Geld mit einem eingebauten Zahlungssystem. Die Gleichstellung mit anderen Devisen gibt deshalb Rechtssicherheit. Man darf gespannt sein, wie die EU sich zum digitalen Geld stellen wird. Noch in diesem Monat will sich der europäische Gerichtshof in Luxemburg damit befassen und eine rechtliche Klarstellung versuchen. Stellt sich die EU gegen eine Gleichstellung mit Geld, wird die Schweiz womöglich zu einem Finanzzentrum ganz anderer Art aufsteigen: zur europäischen Bitcoin-Drehscheibe. |