Bundesverfassungsgericht fällt EZB-Urteil

Darf die EZB eigenmächtig unbegrenzt Staatsanleihen von Ländern in Finanznot kaufen?

Ja, sie darf – wenn auch unter Auflagen. Das entschied heute das Bundesverfassungsgericht (BVG) und wies damit die Klagen tausender deutscher Bürger zurück.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2014 schwerwiegende Bedenken geäußert und die anhängigen Klagen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung verwiesen. Der hatte keinen Verstoß gegen EU-Recht darin gesehen und ein entsprechendes Urteil gefällt. Viele sahen darin einen Freibrief für die ihrer Meinung nach falsche Geldpolitik der EZB.

Die EZB darf damit „Outright Monetary Transactions“ vornehmen, um durch den Kauf von Staatsanleihen die Zinslast der Länder zu drücken, denen Zahlungsunfähigkeit droht. Das ist nach Auffassung des BVG zwar grenzwertige Wirtschaftspolitik, aber nicht verbotene Finanzpolitik. Die Richter in Karlsruhe schlossen sich damit im Wesentlichen dem Urteil des EuGH von 2015 an, wenn gewisse Auflagen eingehalten würden.

Für die Bundesregierung sagte Finanz-Staatssekretär Jens Spahn (CDU) dazu: „In dieser Rechtsauffassung fühlen wir uns bestätigt“, die Bundesregierung achte selbstverständlich darauf, daß Recht umgesetzt und eingehalten werde. Warum beruhigt mich das nicht?

Meiner Meinung nach mindert das nicht die Risiken für uns Steuerzahler. Denn der direkte Eingriff in nationale Haushalte erfolgt weitgehend unkontrolliert vom Parlament, wenn auch innerhalb des Mandats der EZB, dem alle Länder des Euroraums ja grundsätzlich zugestimmt haben. Die „ungewöhnlichen Maßnahmen“ der EZB bleiben deshalb nach wie vor eine Mogelpackung sowohl für Sparer als auch für Steuerzahler. Würde ich als Unternehmer so handeln, hätte die Finanzverwaltung dafür wohl nur ein Wort: Gestaltungsmissbrauch.

EuGH-Entscheidung sorgt für Bewegung bei Cryptogeld

(Quelle: bitcoinwisdom)

Der Bitcoin-Kurs hat ein mittelfristiges Kaufsignal generiert. Die hektischen Kursveränderungen aus den vergangenen Jahren haben sich zu einem fast schon normalen Chartverlauf, wie man ihn auch von Aktien kennt, verändert. Das kann verschiedene Gründe haben, deutet aber darauf hin, dass Cryptogeld inzwischen nicht mehr ganz so exotisch ist wie noch vor drei Jahren.
Immerhin hat jetzt auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Transaktionen mit Bitcoin und anderen digitalen Währungen steuerfrei bleiben. Es hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass Cryptogeld genau das ist, als was es gemeint war: Geld. So manche gierige Regierung stufte das Cryptogeld wie eine Rohstoffklasse ein, um Steuern erheben zu können. Sie wollten nicht wahrhaben, dass hier ein neues Geld auf der Welt ist, das genauso wie Euro, Dollar oder Yen zu behandeln ist: Devisen, Banknoten und Münzen sind gesetzliches Zahlungsmittel, das – zumindest in der EU – die Mitgliedsstaaten von Steuern befreien müssen.
Jetzt wird es für viele Menschen noch interessanter, das Cryptogeld bei ihrer Vermögensplanung zu berücksichtigen – was wiederum zu steigenden Kursen führen dürfte. Es lohnt sich, die weitere Entwicklung genauestens zu beobachten. Wir halten an unserer Position Cryptogeld fest. Für das kommende Jahr plane ich eine Verdoppelung des Anteils am Gesamtportfolio.

(Quelle: bitcoinwisdom)

Das gleiche Signal zeigt der Litecoin-Kurs, der auch von der EuGH-Entscheidung betroffen ist und davon profitieren dürfte.
Die jetzt geltende Rechtssicherheit bildet das Fundament für die weitere Entwicklung von Cryptogeld als Ergänzung des bestehenden Devisenmarktes. Und es ermöglicht uns Anlegern, eine Funktion zu nutzen, die uns beim analogen Geld längst fehlt: die Wertaufbewahrungsfunktion. Je tiefer das Cryptogeld ins Bewusstsein der Bürger eindringt und je länger es als Alternative besteht, desto stetiger wird die Entwicklung hin zu einer soliden Alternative zu den kränkelnden internationalen Währungen. Zum falsch konzipierten Euro sowieso.