Bitcoin-Kurs erreicht die 300-Euro-Marke

img_55b09ef16011f   Nach dem mittelfristigen Kaufsignal zu Beginn des Monats erreicht der Bitcoin-Kurs mit 300 Euro unsere erste Zielmarke (aktuell steht der Kurs bei 300,81 Euro pro Bitcoin). Damit hat sich der Wert seit dem Tief (EUR 148,17) vom 14. Januar dieses Jahres glatt verdoppelt.
Die Gründe dafür sind nicht so leicht auszumachen, weil beim Cryptogeld immer noch auch zu berücksichtigen ist, ob genügend Vertrauen in dieses „neue Geld“ aufgebaut werden kann oder ob man dem eher ablehnend gegenüber steht. Derzeit dürfte aber wohl – auch nach dem EuGH-Urteil – eher die politische Großwetterlage den Aufwärts-Impuls geliefert haben. Die Unsicherheit in der Welt nimmt zu, dauerhafte politische Lösungen lassen weiterhin auf sich warten. Die Egoismen der beteiligten Staaten und deren Regierungen sind einfach zu groß, um einen gemeinsamen Nenner zu finden. Deshalb versuchen immer mehr Bürger, möglichst autark zu werden. Das beginnt beispielsweise bei der Unabhängigkeit der Energieversorgung mittels Solar-Energie und endet sicher nicht beim Vermögensaufbau. Je größer die Krisen, desto stärker wird das Bedürfnis sich zu schützen.
Da erscheint immer mehr Menschen das neue Cryptogeld als gute Möglichkeit, einen Teil des Vermögens darin zu parken. Man hofft, ein bisschen Geld vor dem gierigen Zugriff der Regierungen retten zu können und setzt dabei gleichzeitig auf steigende Kurse.
Langfristig steigende Kurse dürften so unmöglich gar nicht sein. Mit steigender Verbreitung des Cryptogeldes und seiner zunehmenden Akzeptanz bei Händlern und Dienstleistern nimmt auch die Nachfrage zu. Und steigende Nachfrage bedeutet per se auch steigende Kurse. Dass das nicht von heute auf morgen geht und auch mit empfindlichen Rückschlägen zu rechnen ist, zeigt sich deutlich am bisherigen Kursverlauf.
Einen Teil seines Geldes virtuell in Reserve zu halten, dürfte aber angesichts der derzeitigen weltweiten politischen und wirtschaftlichen Situation nicht gerade die schlechteste Idee sein.

EuGH-Entscheidung sorgt für Bewegung bei Cryptogeld

(Quelle: bitcoinwisdom)

Der Bitcoin-Kurs hat ein mittelfristiges Kaufsignal generiert. Die hektischen Kursveränderungen aus den vergangenen Jahren haben sich zu einem fast schon normalen Chartverlauf, wie man ihn auch von Aktien kennt, verändert. Das kann verschiedene Gründe haben, deutet aber darauf hin, dass Cryptogeld inzwischen nicht mehr ganz so exotisch ist wie noch vor drei Jahren.
Immerhin hat jetzt auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Transaktionen mit Bitcoin und anderen digitalen Währungen steuerfrei bleiben. Es hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass Cryptogeld genau das ist, als was es gemeint war: Geld. So manche gierige Regierung stufte das Cryptogeld wie eine Rohstoffklasse ein, um Steuern erheben zu können. Sie wollten nicht wahrhaben, dass hier ein neues Geld auf der Welt ist, das genauso wie Euro, Dollar oder Yen zu behandeln ist: Devisen, Banknoten und Münzen sind gesetzliches Zahlungsmittel, das – zumindest in der EU – die Mitgliedsstaaten von Steuern befreien müssen.
Jetzt wird es für viele Menschen noch interessanter, das Cryptogeld bei ihrer Vermögensplanung zu berücksichtigen – was wiederum zu steigenden Kursen führen dürfte. Es lohnt sich, die weitere Entwicklung genauestens zu beobachten. Wir halten an unserer Position Cryptogeld fest. Für das kommende Jahr plane ich eine Verdoppelung des Anteils am Gesamtportfolio.

(Quelle: bitcoinwisdom)

Das gleiche Signal zeigt der Litecoin-Kurs, der auch von der EuGH-Entscheidung betroffen ist und davon profitieren dürfte.
Die jetzt geltende Rechtssicherheit bildet das Fundament für die weitere Entwicklung von Cryptogeld als Ergänzung des bestehenden Devisenmarktes. Und es ermöglicht uns Anlegern, eine Funktion zu nutzen, die uns beim analogen Geld längst fehlt: die Wertaufbewahrungsfunktion. Je tiefer das Cryptogeld ins Bewusstsein der Bürger eindringt und je länger es als Alternative besteht, desto stetiger wird die Entwicklung hin zu einer soliden Alternative zu den kränkelnden internationalen Währungen. Zum falsch konzipierten Euro sowieso.

Handel mit Bitcoins in Deutschland möglicherweise erlaubnisfrei

Ende September veröffentlichte Bastian Lipp vom Bundesverband Bitcoin folgende Pressemitteilung:

Der Bundesverband Bitcoin kommt in dieser Stellungnahme zu dem Ergebnis, dass der Handel mit Bitcoins in Deutschland möglicherweise keiner Erlaubnis durch die Bankenaufsicht BaFin bedarf. Die Erfordernis einer solchen Lizenz galt bisher als die größte Hürde für z.B. den Betrieb eines Bitcoin-„Geldautomaten“.

Sind Bitcoins Rechnungseinheiten?
Entgegen den BaFin-Hinweisen zu Finanzinstrumenten sind Bitcoins womöglich doch keine den Devisen gleichgestellten Rechnungseinheiten. Zu diesem Schluss kommt nach entsprechenden Erfahrungen im alltäglichen Umgang mit Bitcoins nun auch ein Aufsatz von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Lutz Auffenberg in der führenden Verwaltungsrechtszeitschrift NVwZ. Darin setzt sich Auffenberg kritisch mit der aktuell herrschenden Verwaltungspraxis auseinander.

Was sind Rechnungseinheiten?
Kennzeichnendes Wesensmerkmal der Rechnungseinheit ist, dass sie zur Definition des Werts einer Forderung genutzt wird, die Forderung selbst jedoch nicht in ihr beglichen werden kann. So kann eine Forderung z. B. auf Sonderziehungsrechte des Internationalen Währungsfonds lauten. Um diese zu begleichen, wird jedoch eine Zahlung in Euro oder einer anderen nationalen Währung erfolgen.
Ganz anders verhält es sich in der alltäglichen Anwendungspraxis von Bitcoins: Forderungen werden hier üblicherweise in nationaler Währung bewertet, beglichen jedoch durch direkte Zahlung von Bitcoins. Man kann also sagen, dass nationale Währungen behelfsweise als Rechnungseinheiten für den Zahlungsverkehr auf der Basis von Bitcoins dienen. Wenn aber Bitcoins zwingend auf eine Rechnungseinheit angewiesen sind, um im Zahlungsverkehr genutzt werden zu können, so können sie unmöglich selbst Rechnungseinheiten darstellen.

Was sagt der Gesetzgeber?
Rechtsanwalt Lutz Auffenberg von der Kanzlei Winheller in Frankfurt am Main stellt in seinem Artikel „Bitcoins als Rechnungseinheiten“ die Einstufung von Bitcoins als Rechnungseinheiten nachdrücklich in Frage. Zwar hat der deutsche Gesetzgeber den Begriff der Rechnungseinheit selbst nicht definiert. Gleichzeitig werden aber verschiedene Rechnungseinheiten gesetzlich erwähnt – so die Sonderziehungsrechte des IWF, der ECU als Vorläufer des Euro und der historische Goldfranken.
Den genannten Beispielen sei nun „gemein, dass ihr Wert jederzeit in nationale Währung umgerechnet werden kann“. Bitcoins hingegen „haben keinen allgemein anerkannten aktuellen Wert“. Vielmehr wird der Marktwert von Bitcoins beim Begleichen von Forderungen zwischen den Vertragsparteien individuell oder in Anlehnung an den Zeitwert auf einem oder mehreren Marktplätzen (Bitcoin-Börsen) festgelegt. „Einen (…) Referenzwert sieht das dezentrale Bitcoin-System nicht vor.“
Der Gesetzgeber kann bei der Einführung der Rechnungseinheiten ins KWG nicht an virtuelle Währungen wie Bitcoins gedacht haben, da diese nicht vor 2009 in Umlauf waren. Hingegen sei es ihm wohl darum gegangen, „den Devisenhandel der Beaufsichtigung durch die Regulierungsbehörden zugänglich zu machen“. In diesem Kontext sollte auch der Handel mit Rechnungseinheiten, namentlich ECU, beaufsichtigt werden. Dann aber können „nur solche Gegenstände unter den Begriff der Rechnungseinheit (…) subsumiert werden, die mit Devisen vergleichbar sind“.
Devisen wiederum sind ausländische Zahlungsmittel mit Ausnahme von Bargeld. Hinter Devisen steht also in jedem Fall eine ausgebende Zentralbank. Dies ist bei Bitcoins nicht der Fall – ein weiteres gewichtiges Gegenargument. Rechnungseinheiten im Sinne des Gesetzgebers dienen keinem anderen Zweck als der Festlegung des Werts einer Forderung oder „der Schaffung eines gemeinsamen Nenners“ „für die Errechnung von Geldsummen“. Sie müssen im Sinne des Gesetzgebers „mit Devisen vergleichbar“ sein. Da sie das unter dem Strich nicht sind, ist nach der von Lutz Auffenberg vertretenen Auffassung eine Qualifizierung von Bitcoins als Finanzinstrumente i. S. des § 1 XI 2 Nr. 7 KWG nach geltendem Recht nicht zulässig.

Fazit:
Nach unserer Einschätzung finden Bitcoins weder faktisch als Rechnungseinheiten Verwendung, noch lassen sie sich als den Devisen vergleichbare Rechnungseinheiten im Sinne des KWG qualifizieren. Somit darf in Frage gestellt werden, ob beispielsweise der Handel mit Bitcoins überhaupt einer besonderen Erlaubnis der BaFin bedarf. Sollte sich ein Kläger finden, der die Auffassung der BaFin bestreitet, müssten die Gerichte entscheiden. Eine endgültige Klärung kann aber letztlich wohl nur der Gesetzgeber selbst herbeiführen.

Die Achterbahn-Fahrt des Bitcoin

  Sieht man sich den Kurs der Cryptowährung Bitcoin über die letzten Jahre an, dann hat man den Eindruck einer Berg-und-Tal-Bahn. Woran liegt das?
Glaubt man der Legende um den Bitcoin-Erfinder Satoshi Nakamoto, entstand Bitcoin als Reaktion auf die Finanzkrise im Jahre 2008. Dahinter stand die Vision einer Währung, die weder manipuliert noch wertlos werden konnte und von staatlichem Einfluss völlig frei war. Der politisch-finanzielle Komplex sollte aussen vor bleiben und keine Möglichkeit zum Eingreifen haben.
Die ersten Jahre brauchte Bitcoin, um überhaupt einen Wert zu entwickeln. Es musste sozusagen seinen Preis finden, denn die ersten Bits und Bytes hatten keinen Wert, weil niemand sie haben wollte. Erst mit dem ersten Kauf einiger Bitcoin – fünf Bitcoin bekam man damals für einen US-Cent – entstand ein Preis, der sich dann weiter entwickeln konnte. Tat er aber nur zögerlich, denn ausser in den Kreisen der sogenannten „Early Adopters“ war das Cryptogeld kaum bekannt. Dafür waren diese frühen Nutzer eine rege Szene, die engagiert und hart an der Weiterentwicklung arbeitete. In dieser Zeit entstanden viele Start-Ups, die heute die Szene bestimmen.
Der erste Testfall in der realen Welt kam im Jahre 2013 mit der Zypern-Krise. Lag der Bitcoin-Kurs im Januar 2013 noch bei unter 20 Euro, stieg er im April in der Spitze auf über 250 Euro an. Ein gewaltiger Schub. Was war passiert?
Die informierten Zyprioten hatten rechtzeitig entdeckt, wie sie die drohenden von der Regierung verhängten Beschränkungen des Zahlungsverkehrs und die Kapitalverkehrskontrollen umgehen konnten. Sie tauschten ihre Euro in Bitcoin, noch bevor die Regierung ihre Massnahmen umsetzen konnten. Der Kurs stieg und stieg und stieg. Dieser Anstieg blieb nicht unbemerkt und hatte zur Folge, dass Bitcoin immer mehr Menschen bekannt wurde. Das regierungs-unabhängige Finanzsystem war in der Welt.
Nach Beilegung der unmittelbaren Krise wurden die Bitcoin wieder in Euro getauscht und der Kurs fiel. Jetzt wurden aber auch die Mitspieler aufmerksam, die immer das Ohr am Puls der Finanzmärkte haben: die Trader, vulgo „Zocker“. Es gab etwas Neues, mit dem es sich trefflich zocken liess.
Die Geldmenge stieg zwar, weil die sogenannten Miner ständig neue Bitcoin produzierten, aber das Angebot hielt mit der Nachfrage nicht mit. Die Folge: der Kurs begann wieder zu steigen und erreichte gegen Ende 2013 sein vorläufiges unglaubliches Allzeit-Hoch von EUR 1.381,00 im Laufe des 28. November 2013. Der höchste Schlusskurs war mit EUR 835,00 am darauffolgenden Tag erreicht. Seitdem ging es stetig bergab. Bis zu diesem Jahr.
Und wieder war eine Finanzkrise, diesmal das griechische Schulden-Drama, der Auslöser für eine Bewegung im Bitcoin-Kurs. Schon früh zeichnete sich für informierte Kreise das drohende Desaster in Griechenland ab. Bereits im Januar 2015 gab es Hinweise auf einen erdrutschartigen Sieg der linken Syriza-Gruppe bei den griechischen Parlamentswahlen. In Verbindung mit der drohenden Zahlungsunfähigkeit Griechenlands gab es für die Wissenden nur eine Alternative: Bitcoin. Nach einem Panik-Peak (EUR 670,00 pro Bitcoin) am 6. Januar pendelte der Kurs zwischen 200 Euro und 620 Euro hin und her, stieg um sich bis heute auf rund 250 Euro einzupendeln.
Was sollte uns das sagen? Erstens: man sollte immer eine Alternative zu Regierungshandeln haben. Zweitens: man sollte stets so informiert wie möglich sein; man muss nicht alles wissen, aber mehr als der Andere. Drittens: man muss bereit sein, ausgetretene Pfade zu verlassen und Neuland zu betreten. Viertens: man sollte sich intensiv selbst um sein Geld kümmern, damit man langfristig behält, was man hat.
Bitcoin scheint sich überall auf der Welt als alternatives Finanzsystem zu etablieren. Zwar behandelt jedes Land das Cryptogeld unterschiedlich, aber in den fortschrittlicheren Ländern scheint sich die Erkenntnis durchzusetzen, dass Bitcoin nichts anderes als eine Devise ist, genauso wie der Euro, der US-Dollar oder der Schweizer Franken. Was nichts anderes bedeutet, als dass bei sämtlichen Transaktionen mit Bitcoin nur die damit getauschten Güter und Dienstleistungen der Mehrwertsteuer unterliegen, nicht aber Bitcoin selbst. Ein Prozess zu dieser Definition ist gerade beim Europäischen Gerichtshof anhängig, eine Entscheidung im Sinne der Mehrwertsteuer-Freiheit wird dieser Tage erwartet.
Auch ich betrachte Cryptowährungen, hier vor allem Bitcoin und Litecoin, als interessante Alternative. Deshalb sind diese beiden Cryptogelder auch Bestandteil meiner Anlage-Strategie „Vom Euro unabhängig investieren“. Dabei schliesse ich nicht aus, den prozentualen Anteil am skandINvest-„Gesamtvermögen“ zu erhöhen.

 

Litecoin Crash?

Binnen Minuten verlor der Litecoin-Kurs über 40 Prozent von seinem heutigen Tageshoch von rund acht Euro. Und das ohne ersichtlichen Grund. In den verschiedenen einschlägigen Foren war schnell die Rede von Verschwörungen, das übliche halt. Aber ich denke, nach einem Anstieg von fast 400 Prozent seit Jahresanfang nehmen einfach viele ihre Gewinne mit, nachdem sich die Lage in Griechenland und in China zu entspannen scheint. Zumal der grosse Bruder Bitcoin überhaupt nicht reagiert hat. Der Litecoin-Kurs hat sich inzwischen über fünf Euro stabilisiert, der Aufwärtstrend im Wochenchart ist noch nicht gefährdet und unsere Position ist weit im Gewinn. Ich warte noch ab und kaufe eventuell bei einem Kurs von unter fünf Euro noch zu.

Erstaunlicher Sinneswandel

Es ist noch gar nicht so lange her, da gab es massenweise Apple-Nutzer, die ihre tollen iPhones vor laufender Kamera zerstört haben, weil Apple sich weigerte, Bitcoin in seiner abgeschlossenen Welt zuzulassen.
Inzwischen verging fast ein halbes Jahr, seit Apple seine Politik diesbezüglich geändert hat. Und siehe da, es gibt plötzlich haufenweise Bitcoin-Apps in der Apple-Welt.

Auf der Seite TopAppCharts.com hab ich einfach mal „bitcoin“ eingegeben und bekam sechs Seiten als Ergebnis (siehe Abb.) zurück. Wenn das mal kein gutes Zeichen ist.

„Bitcoin ist nicht aufzuhalten“

Bloomberg, der Finanznachrichtendienst, war gestern Gastgeber einer Konferenz mit dem Thema „Bitcoin: Beyond the Currency“ (zu deutsch „Bitcoin: Jenseits der Währung“).
Viele Teilnehmer dieser und anderer Konferenzen sind Größen aus der Szene, die ihre Sicht der Dinge zum Besten geben. Bitcoin als Technology, Bitcoin als Ersatz für FIAT-Währungen, Bitcoin als Zahlungssystem, Blockchain als Sicherheitsarchitektur.
Peter Smith, CEO von Blockchain, sagte zusammenfassend: „… in twenty-five years, this will be the backbone of our financial system. It is unstoppable.“ Und er fügte hinzu, der Preis von Bitcoin werde steigen, immer mehr Menschen würden Bitcoin wollen und er könne 2015 kaum erwarten.