Dänemark: Strengere Regeln für multinationale Konzerne

Wie die Deutsch-Dänische Handelskammer informiert, müssen große multinationale Konzerne künftig mehr Informationen über ihre Verrechnungspreise (Transfer Prices) an die dänischen Steuerbehörden weitergeben. Auch für kleinere Unternehmen werden weitergehende Anforderungen an die Verrechnungspreisdokumentation (TP-Dokumentation) gestellt. Die neuen Regeln traten zum 1. Januar 2016 in Kraft.
Der bereits am 18. Dezember 2015 verabschiedete Gesetzentwurf sieht vor, dass die dänischen Regelungen über Verrechnungspreise künftig des OECD-Richtlinien und Empfehlungen folgen. Das bedeutet, dass alle Unternehmen, die Transaktionen mit konzernverbundenen Parteien vornehmen, eine sog. gemeinsame Dokumentation (Master File)  und eine landesspezifische Dokumentation (Local File) ausarbeiten müssen. Dies gilt für grenzüberschreitende Transaktionen und rein dänische Transaktionen gleichermaßen.
Gesellschaften, die zu multinationalen Konzernen gehören, müssen bis zum Ablauf des Einkommensjahres den dänischen Steuerbehörden mitteilen, ob sie verpflichtet sind, eine sogenannte Land-für-Land-Berichterstattung vorzunehmen oder bekanntgeben, welche Gesellschaft verpflichtet ist, diese Berichterstattung vorzunehmen.
Große Konzerne, die einen konsolidierten Umsatz von 5,6 Milliarden Kronen oder mehr haben, müssen zwingend einen Land-für-Land-Bericht einreichen. Hierbei ist für jedes Land eine Reihe von Informationen einzureichen, u. a. über Umsätze, Ergebnis, Steuerzahlungen, Kapitalverhältnisse, Vermögen, Mitarbeiter etc. Außerdem muss der multinationale Konzern jede Einheit im Konzern identifizieren, die steuerliche Platzierung dieser Einheit angeben sowie die Aktivitäten, in die jede Einheit involviert ist.
Gesellschaften, die falsche oder irreführende Informationen geben oder nicht rechtzeitig ihren Informationspflichten nachkommen, unterliegen der generellen Sanktionsbestimmung des dänischen Steuerkontrollgesetzes. Hiernach können Geldstrafen verhängt werden, deren Grundbetrag 250.000 Kronen pro Gesellschaft und Kalenderjahr beträgt.
Mit diesen strengeren Regeln folgt Dänemark dem Beispiel der EU, bestehende Steuerschlupflöcher zu schliessen und weltweit tätige Konzerne daran zu hindern, Steuern auf dem Rücken der einheimischen Steuerzahler zu vermeiden.