Dänemark: Strengere Regeln für multinationale Konzerne

Wie die Deutsch-Dänische Handelskammer informiert, müssen große multinationale Konzerne künftig mehr Informationen über ihre Verrechnungspreise (Transfer Prices) an die dänischen Steuerbehörden weitergeben. Auch für kleinere Unternehmen werden weitergehende Anforderungen an die Verrechnungspreisdokumentation (TP-Dokumentation) gestellt. Die neuen Regeln traten zum 1. Januar 2016 in Kraft.
Der bereits am 18. Dezember 2015 verabschiedete Gesetzentwurf sieht vor, dass die dänischen Regelungen über Verrechnungspreise künftig des OECD-Richtlinien und Empfehlungen folgen. Das bedeutet, dass alle Unternehmen, die Transaktionen mit konzernverbundenen Parteien vornehmen, eine sog. gemeinsame Dokumentation (Master File)  und eine landesspezifische Dokumentation (Local File) ausarbeiten müssen. Dies gilt für grenzüberschreitende Transaktionen und rein dänische Transaktionen gleichermaßen.
Gesellschaften, die zu multinationalen Konzernen gehören, müssen bis zum Ablauf des Einkommensjahres den dänischen Steuerbehörden mitteilen, ob sie verpflichtet sind, eine sogenannte Land-für-Land-Berichterstattung vorzunehmen oder bekanntgeben, welche Gesellschaft verpflichtet ist, diese Berichterstattung vorzunehmen.
Große Konzerne, die einen konsolidierten Umsatz von 5,6 Milliarden Kronen oder mehr haben, müssen zwingend einen Land-für-Land-Bericht einreichen. Hierbei ist für jedes Land eine Reihe von Informationen einzureichen, u. a. über Umsätze, Ergebnis, Steuerzahlungen, Kapitalverhältnisse, Vermögen, Mitarbeiter etc. Außerdem muss der multinationale Konzern jede Einheit im Konzern identifizieren, die steuerliche Platzierung dieser Einheit angeben sowie die Aktivitäten, in die jede Einheit involviert ist.
Gesellschaften, die falsche oder irreführende Informationen geben oder nicht rechtzeitig ihren Informationspflichten nachkommen, unterliegen der generellen Sanktionsbestimmung des dänischen Steuerkontrollgesetzes. Hiernach können Geldstrafen verhängt werden, deren Grundbetrag 250.000 Kronen pro Gesellschaft und Kalenderjahr beträgt.
Mit diesen strengeren Regeln folgt Dänemark dem Beispiel der EU, bestehende Steuerschlupflöcher zu schliessen und weltweit tätige Konzerne daran zu hindern, Steuern auf dem Rücken der einheimischen Steuerzahler zu vermeiden.

Dänemark bekämpft Steuerflucht

  Wie die Deutsch-Dänische Handelskammer | Dansk-Tysk Handelskammer gestern mitteilte, hat das dänische Parlament ein neues Gesetz zur Unternehmensbesteuerung verabschiedet.
Damit soll verhindert werden, dass Dänemark oder dänische Unternehmen bei der Nutzung von ausländischen Steueroasen mitwirken. Die Gesetzesnovelle beinhaltet verschiedene Maßnahmen, wovon besonders die neuen sogenannten „Steuerfluchtklauseln“ interessant sind, die seit dem 1. Mai 2015 gelten.
Sowohl EU als auch OECD hatten die Einführung internationaler Maßnahmen zur Steuer-Vermeidung beschlossen. Mit dem aktuellen Gesetz sollten diese Maßnahmen auch in Dänemark umgesetzt werden. Das geschieht einerseits durch eine Direkt-Besteuerungs-Klausel nach entsprechenden EU-Richtlinien, andererseits durch eine Klausel zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).
Die EU-Richtlinien – Mutter-Tochter-Richtlinie, Zinsen- und Lizenzgebühren-Richtlinie und Fusions-Richtlinie – kommen bei der Bekämpfung des sogenannten „Directive Shopping“ zur Anwendung. Beispiel: eine dänische Muttergesellschaft (Holding) gründet in einem Drittland mit niedrigen Steuersätzen eine EU-Holding-Gesellschaft, um ihre Gewinne auf die Tochtergesellschaft in einem Mitgliedsstaat transferieren zu können und so von den niedrigeren Steuern zu profitieren. Dänemark ginge dabei leer aus. Um das zu vermeiden, hat man die Steuerflucht-Klausel ins Gesetz genommen. Sie hat einen relativ grossen Geltungsbereich und kann auch bei anderen Formen von Steuerhinterziehung angewendet werden.
Mit Hilfe der Klausel zum Doppelbesteuerungsabkommen will man bestimmte Formen der Steueroptimierung bekämpfen. Das Gesetz regelt, dass steuerpflichtige Gesellschaften künftig nicht mehr in den Genuss der Vorteile aus dem Doppelbesteuerungsabkommen kommen können, wenn 1) eine Transaktion nur zu diesem Zweck vorgenommen wurde und 2) die Gewährung des Vorteils aus dem Doppelbesteuerungsabkommen seinem Inhalt und Zweck widersprechen würde.
Damit ist Dänemark auf dem besten Weg, die Steuermanipulationen grosser Konzerne zu unterbinden oder zumindest zu erschweren. Ein Weg hin zu mehr Steuergerechtigkeit, wenn möglichst viele Länder diesem Beispiel folgen. Die bisher märchenhaften Gewinne von internationalen Giganten wie Amazon, Apple, Facebook und anderen dürften dann in Zukunft wohl nicht mehr ganz so märchenhaft ausfallen. Das geht natürlich zu Lasten der Aktionäre, die weniger Dividende bekommen. Aber es ist ein grosser Schritt hin zu mehr Steuergerechtigkeit.
Leider ist in den EU- und OECD-Richtlinien nichts zu lesen von einem verantwortlichen Umgang der Regierungen mit diesem unserem Steuergeld. Grosse Hoffnung auf eine Umsetzung derartiger Gesetze habe ich allerdings sowieso nicht.