Info 31.01.2018 Cryptogeld

Bringt der Februar einen erneuten Aufschwung der Cryptowährungen? Gerade der Bitcoin zeigt sich „manisch-depressiv“: Allzeithoch im Dezember, nur um dann im Januar wieder auf die Hälfte des Allzeithochs abzustürzen. Aktuell pendelt der Kurs um die Marke von 10.000 US-Dollar. Für viele Anleger scheint sich das zur täglichen Routine zu entwickeln: erst rauf, dann wieder runter – rauf, runter – rauf, runter …

Dabei wächst das Interesse an Cryptogeld rasant an. Ein starkes Indiz dafür ist das rasante Wachstum der Crypto-Börsen. Die chinesische Crypto-Börse Binance (Shanghai) beispielsweise eröffnet fast eine Million Konten – und das jeden Monat! Bitcoin, Ethereum und Ripple – um nur die wichtigsten zu nennen – haben ihren Wert im vergangenen Jahr zigfach vervielfacht. Auch die gesamte Marktkapitalisierung – aktuell sind 1.506 Cryptowährungen gelistet – hat sich unglaublich vervielfacht. Lag sie vor einem Jahr noch unter 100 Milliarden US-Dollar, stehen wir heute bei mehr als 500 Mrd. US-Dollar.

Schaue ich mir die aktuelle Nachrichtenlage an, erkenne ich ein Muster, das man auch vom Aktienmarkt her kennt: während die „zittrigen Hände“ von dieser nervenaufreibenden Achterbahnfahrt der Cryptowährungen aus dem Markt geworfen werden, konsolidieren die starken Hände. Auch ich bin längst wieder auf der Käuferseite, denn eine Richtungsänderung der Kurse liegt in der Luft.

Warum? Die Entwicklung ist generell nicht mehr aufzuhalten, Blockchain und Cryptogeld sind im täglichen Leben angekommen. Der Markt der Cryptowährungen wird auch in diesem Jahr weiter wachsen, wenn auch unter heftigen Schwankungen, die in der Konsequenz aber den Markt nur stärken. Dazu kommt, dass die Crypto-Börsen in Südkorea jetzt wieder offen für neue Kunden sind, die natürlich Umsätze generieren. Und – last but not least – bekommen die US-Bürger im Februar ihre Steuer-Rückerstattungen ausgezahlt. Das Geld – so die Erwartungen – dürfte zum großen Teil in den Crypto-Markt fliessen. Das alles spricht für steigende Kurse.

Neues Steuersystem in Norwegen ab 2016

Neues Steuersystem in Norwegen ab 2016

Das bisherige Zwei-Stufen-Modell mit Einkommensteuer und Zusatzsteuer (toppskatt) soll zukünftig durch ein Vier-Stufen-Modell ersetzt werden.
Der bislang geltende Ausgangs-Steuersatz von 27 Prozent soll auf 25 Prozent gesenkt werden, zusätzlich werden Sozialabgaben (trygdeavgift) in Höhe von 8,2 Prozent erhoben. In vier Stufen wird der Steuersatz dann einkommensabhängig bis auf 38,6 Prozent gesteigert.
Geplant ist zudem, ab 2018 den Ausgangs-Steuersatz um weitere drei Prozentpunkte auf 22 Prozent abzusenken.

Dänemark: Strengere Regeln für multinationale Konzerne

Wie die Deutsch-Dänische Handelskammer informiert, müssen große multinationale Konzerne künftig mehr Informationen über ihre Verrechnungspreise (Transfer Prices) an die dänischen Steuerbehörden weitergeben. Auch für kleinere Unternehmen werden weitergehende Anforderungen an die Verrechnungspreisdokumentation (TP-Dokumentation) gestellt. Die neuen Regeln traten zum 1. Januar 2016 in Kraft.
Der bereits am 18. Dezember 2015 verabschiedete Gesetzentwurf sieht vor, dass die dänischen Regelungen über Verrechnungspreise künftig des OECD-Richtlinien und Empfehlungen folgen. Das bedeutet, dass alle Unternehmen, die Transaktionen mit konzernverbundenen Parteien vornehmen, eine sog. gemeinsame Dokumentation (Master File)  und eine landesspezifische Dokumentation (Local File) ausarbeiten müssen. Dies gilt für grenzüberschreitende Transaktionen und rein dänische Transaktionen gleichermaßen.
Gesellschaften, die zu multinationalen Konzernen gehören, müssen bis zum Ablauf des Einkommensjahres den dänischen Steuerbehörden mitteilen, ob sie verpflichtet sind, eine sogenannte Land-für-Land-Berichterstattung vorzunehmen oder bekanntgeben, welche Gesellschaft verpflichtet ist, diese Berichterstattung vorzunehmen.
Große Konzerne, die einen konsolidierten Umsatz von 5,6 Milliarden Kronen oder mehr haben, müssen zwingend einen Land-für-Land-Bericht einreichen. Hierbei ist für jedes Land eine Reihe von Informationen einzureichen, u. a. über Umsätze, Ergebnis, Steuerzahlungen, Kapitalverhältnisse, Vermögen, Mitarbeiter etc. Außerdem muss der multinationale Konzern jede Einheit im Konzern identifizieren, die steuerliche Platzierung dieser Einheit angeben sowie die Aktivitäten, in die jede Einheit involviert ist.
Gesellschaften, die falsche oder irreführende Informationen geben oder nicht rechtzeitig ihren Informationspflichten nachkommen, unterliegen der generellen Sanktionsbestimmung des dänischen Steuerkontrollgesetzes. Hiernach können Geldstrafen verhängt werden, deren Grundbetrag 250.000 Kronen pro Gesellschaft und Kalenderjahr beträgt.
Mit diesen strengeren Regeln folgt Dänemark dem Beispiel der EU, bestehende Steuerschlupflöcher zu schliessen und weltweit tätige Konzerne daran zu hindern, Steuern auf dem Rücken der einheimischen Steuerzahler zu vermeiden.